Impfungen

Information für Züchter und Halter von Geflügel

Das Impfen von Geflügel ist in Deutschland für alle Züchter und Halter,
unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere,
gesetzlich vorgeschrieben!

Grundlage ist die Geflügelpest-Verordnung vom 21. Dezember 1994.
Regelmäßiges Impfen alle drei Monate ist der einzige verlässliche Schutz das Abwehrsystem der Tiere gegen Krankheitserreger aufrecht zu halten und so einen stetigen Impfschutz zu erreichen.

So impfe ich mein Geflügel durch Trinkwasserimpfung richtig:

Der gesamte Tierbestand wird gleichzeitig geimpft.
Abends vor dem Impftag das Trinkwasser aus dem Stall nehmen.
Tränken gründlich reinigen.
Den aufgelösten Impfstoff in eine Kanne mit zirka 2 Litern sauberem und kaltem Wasser geben.
Je nach Anzahl der Tiere im Stall Tränken mit Impfwasser füllen und den Tieren geben.
Jedes Tier welches einmal Wasser aufgenommen hat ist geimpft.
Der Impfstoff ist nach dem Auflösen 2 bis 2,5 Stunden haltbar.
Längeres Aufbewahren ist also nicht möglich, der Impfstoff wirkt nicht länger.
Bei Trinkwasserimpfstoff ist keine Überdosierung möglich.
Beim Verzehr von Eiern und Fleisch von geimpften Tieren ist keine Wartezeit nötig.

Wolfgang Zielke